Die Zulassung des Unkrautkillers Glyphosat soll nicht verlängert werden – das empfahl der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass der Wirkstoff bis 2031 weiter verwendet werden darf.
Folgt das Plenum des EU-Parlaments seinem Umweltausschuss, müssen die Kommissare einen neuen Vorschlag zu Glyphosat vorlegen. Das Mittel steht in der Kritik, insbesondere seitdem die Internationale Krebsforschungsagentur glyphosat-haltige Herbizide als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hat. Allerdings teilen die EU-Lebensmittelbehörde und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) diese Einschätzung nicht – sie halten Glyphosat für unbedenklich, wenn es bestimmungsgemäß eingesetzt wird. Ihr Urteil basiert aber auf dem reinen Wirkstoff, während die Krebsexperten der WHO handelsübliche Mischungen analysierte.
Die Umweltpolitiker stimmten mit 38 zu 6 Stimmen bei 18 Enthaltungen dafür, die EU-Kommission aufzufordern, eine unabhängige Einstufung von Glyphosat sicherzustellen - „basierend auf allen verfügbaren wissenschaftlichen Hinweisen“ zu krebserregenden und erbgutschädigenden Effekten durch Glyphosat. Zudem müsse die EU-Lebensmittelbehörde EFSA alle Daten veröffentlichen, die in ihre Beurteilung von Glyphosat eingeflossen sind – das würde auch bislang unter Verschluss gehaltene Industrie-Studien betreffen, die als „Geschäftsgeheimnis“ gelten. Es bestehe jedoch ein „übergeordnetes öffentliches Interesse“ an der Veröffentlichung dieser Daten, heißt es in dem vom tschechischen Sozialdemokraten Pavel Poc vorbereiteten Beschluss des Umweltausschusses. [dh]EU-Parlament Umweltausschuss: Sitzung 21.03.2016Dossier: Gentechnik & Glyphosat ("Roundup")Dossier: Zahlen und Fakten zu Glyphosat/RoundupÜberblick: Gift und GentechnikDossier: EFSA - Gentechnik-Risikobewertung in der EUDossier: Anbaupraxis - Auswirkungen, Pflichten für Landwirte, etc.