Der französische Staatsrat hat ein Verbot des gentechnisch veränderten Monsanto-Maises MON810 gekippt. Den Richtern reichten die von der Regierung vorgelegten Hinweise auf Umweltrisiken nicht aus. Angebaut werden darf der insektengiftige Mais aber trotzdem nicht: wie 20 weitere EU-Regierungen hat Paris den neuen „Opt-Out“-Mechanismus genutzt, um Frankreich von der Zulassung auszunehmen. Laut der Zeitung Le Monde erkannte das Gericht zwar an, dass durch den Anbau des insektizid-produzierenden Gentechnik-Mais Resistenzbildungen bei Schädlingen auftreten oder einige Schmetterlingsarten beeinträchtigt werden könnten. Diese Risiken könne man aber durch Gegenmaßnahmen minimieren. Die Regierung muss laut dem Zeitungsbericht 4.500 Euro an die Kläger - Landwirte und Verbände der Saatgut-Industrie - überweisen. Landwirtschaftsminister Stephane Le Foll teilte mit, er nehme das Urteil zur Kenntnis. Es bedeute aber nicht, dass in Frankreich nun wieder Gentechnik-Mais wachsen dürfe. Dank des von EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament ausgehandelten Opt-Out-Mechanismus, der mittlerweile in Kraft getreten ist, konnte Paris von Monsanto die Zusage erwirken, dass dieser MON810 nicht im Land anbauen werde. Die EU-Kommission hat die Zulassung für den Gentech-Mais entsprechend eingeschränkt – dies gilt auch für Deutschland und 15 weitere EU-Staaten sowie vier Landesteile (mehr dazu in unserem Dossier, siehe unten). [dh]Dossier: EU-Gentechnik-Recht: Nationale Anbau- und Importverbote ("Opt-Out"-Mechanismus)Dossier: Gentechnik-Recht in EU und DeutschlandDossier: EFSA - Gentechnik-Risikobewertung in der EUDossier: Anbaustatistiken - wo wächst wieviel Gentechnik?Französisches Agrarministerium: La mise en culture du maïs OGM MON810 reste interdite en France (15.04.16)Le Monde: Pourquoi le maïs transgénique MON810 de Monsanto restera interdit en France (15.05.16)