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Deregulierung: Die Pläne der EU-Kommission für ein neues Gentechnikrecht werden konkreter

Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91781296Die EU-Kommission lässt für ihre Regelungspläne zu neuen gentechnischen Verfahren (NGT) bereits eine Folgenabschätzung erarbeiten. Der Fragebogen dafür ging nur an ausgewählte Stakeholder und zeigt, dass die Pläne der Kommission weiter reichen könnten, als bisher von ihr behauptet. Die sieben abgefragten Szenarien umfassen eine komplette Deregulierung für NGT-Pflanzen, die „auch auf natürlichem Wege oder durch konventionelle Züchtung gewonnen werden können“. Erleichterungen könnte es auch für Pflanzen geben, die „erwünschte Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit“ haben. Zudem lässt der Fragebogen erkennen, wie sich die Kommission Details ihrer neuen Regelungen vorstellt.

Veröffentlicht hat den 53-seitigen Fragebogen die gentechnikkritische Plattform GMWatch. Die „zielgerichtete Befragung“ soll in eine Studie einfließen, die wiederum Grundlage für die Folgenabschätzung ist, die jeden Verordnungsvorschlag der EU-Kommission begleitet. Erarbeiten wird diese Studie ein „unabhängiges Konsortium von Forschungsinstituten unter der Leitung der Technopolis Group“, heißt es im Vorwort der Befragung. Grundlage sind sieben offensichtlich von der EU-Kommission, Generaldirektion Gesundheit, vorgegebene und erläuterte Szenarien. Die Befragten sollen einschätzen, welche Folgen sich daraus für den Zeitraum 2030 bis 2035 ergeben könnten, im Vergleich zu einem unveränderten EU-Gentechnikrecht. Aspekte dabei sind Kosten von Genehmigungsverfahren ebenso wie Koexistenz, Marktentwicklungen oder Erntemengen.

Für die Änderung des Gentechnikrechts beschreibt der Fragebogen zwei Szenarien: A1 entspricht in etwa dem, was hohe EU-Beamte bisher als offizielle Planung beschrieben haben. Es soll für NGT-Pflanzen, denen kein fremdes Erbgut eingefügt wird, eine dem jeweiligen Produkt angemessene Risikobewertung geben. Eine Nachweismethode für die Veränderung muss vorgelegt werden. Aber die Methode muss nicht belegen, ob es sich um eine gentechnische oder natürliche Veränderung handelt – sofern dies technisch unmöglich ist.

In den Erläuterungen zu A1 heißt es, dass die Verordnung selbst, der Basisrechtsakt, die allgemeinen Grundsätze für die Risikobewertung enthalten soll, sowie Kriterien, anhand derer Art und Umfang der für die Bewertung notwendigen Daten bestimmt würden. Spezifische Datenanforderungen für die verschiedenen Risikostufen sollen dann in untergeodneten Rechtsvorschriften und EFSA-Leitlinien festgelegt werden. Als angedachte Kriterien nennt der Fragebogen die Neuartigkeit der genetischen Veränderung, deren Ausmaß und die verwendete Technik. Relevant ist auch, ob im Endprodukt genetisches Material vorhanden ist, das außerhalb des Organismus hergestellt wurde. Berücksichtigt werden soll ebenso, ob die Pflanze neue Proteine bildet, bisher gebildete Proteine wegfallen oder sich die Pflanze optisch verändert.

Weiter geht die Kommission in ihrem Szenario A2: Darin werden NGT-Pflanzen, die „auch auf natürlichem Wege oder durch konventionelle Züchtung gewonnen werden können“, von jeder Risikobewertung und Nachweisregelung ausgenommen. Der Fragebogen nennt als „Arbeitsbasis für die Folgenabschätzung“ acht Kriterien, die eine NGT-Pflanze erfüllen müsste, um von allen Regelungen freigestellt zu werden. Dazu zählt der Nachweis, dass diese Veränderung tatsächlich in anderen Pflanzen der jeweiligen Art oder einer mit ihr kreuzbaren Art vorkommt. Sie darf nicht darauf abzielen, die Expression eines bestehenden Gens über die natürliche Variation hinaus zu verändern. Auch darf die Veränderung eine – nicht näher definierte – Zahl von Basenpaaren nicht überschreiten. Der Hersteller einer solchen Pflanze müsste sie vorab bei der EU-Lebensmittelbehörde EFSA anmelden. Diese soll prüfen, ob alle acht Kriterien eingehalten sind und die Kommisison würde in diesem Fall die Planze freigeben.

In den Szenarien B1 bis B3 führt die Kommission ein Nachhaltigkeitslabel für NGT-Pflanzen ein. Es soll jeweils deutlich machen, welchen Beitrag zur Nachhaltigkeit das geänderte Erbgut leistet. Als Beispiele nennt der Fragebogen Pflanzen, die weniger Pestizide oder Dünger brauchen, widerstandsfähiger gegen Trockenheit, Krankheiten oder Schädlinge sind oder ein verbessertes Nährstoffprofil aufweisen. Auch stabilere Ernten oder größere Früchte würden ausreichen, um als nachhaltig klassifiziert zu werden. Der Fragebogen lässt offen, ob die Klassifizierung dezentral durch nationale Behörden oder zentral über die EFSA geschehen soll.

Im Szenario B1 würde dieses Label die entsprechenden NGT-Pflanzen zusätzlich auszeichnen; an Gentechnikkennzeichnung und Nachweispflichten würde sich nichts ändern. In Szenario B2 würde die Gentechnikkennzeichnung wegfallen, die Pflanze müsste lediglich in ein öffentliches Register eingetragen werden. Die Nachweispflichten wären unverändert. Im Szenario B3 würde für die NGT-Pflanzen aus Szenario A2 ebenfalls jegliche Gentechnikkennzeichnung wegfallen und durch den Eintrag in ein öffentliches Register ersetzt – unabhängig davon, ob die Pflanze ein Nachhaltigkeitslabel trägt.

Das Szenario C1 sieht vor, dass nachhaltig eingestufte NGT-Pflanzen Vorteile im Prüfungsverfahren bekommen, etwa geringere Gebühren oder eine schnellere Verfahrensdauer. Szenario C2 schließt NGT-Pflanzen aus, deren Änderung Nachhaltigkeitszielen widersprechen. Herbizidtolerante Pflanzen werde nicht explizit genannt, lediglich Pflanzen, „die zu einem Mehrverbrauch an Pestiziden führen“.

GMWatch wies darauf hin, dass die Szenarien A2 und B3 dem entsprächen, was Gentechkonzerne fordern und was derzeit in Großbritannien schon als Gesetzesvorschlag auf dem Tisch liege. Für die gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft seien die Pläne der Kommission eine Katastrophe, sagte gegenüber GMWatch Heike Moldenhauer, Geschäftsführerin von ENGA, dem europäischen Verband der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft. Ungeprüfte und unsichtbare gentechnisch veränderte Organismen würden „ihren Weg auf die europäischen Felder, in die Supermarktregale und auf die Teller der Verbraucher finden – unwiderruflich“. Die Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament erinnerte die Kommission in einem Schreiben an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Demnach dürften neue Gentechniken nicht aus dem EU-Gentechnikrecht ausgeschlossen werden, bevor sie nicht eine Reihe von Anwendungen durchlaufen und ihre Sicherheit unter Beweis gestellt hätten. [lf]

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Frankreich: Wer ließ eine Agentur Stimmung für Glyphosat machen?

Lobby Lobbyismus GentechnikEin französischer Journalist hatte 2016 und 2017 für eine Agentur Texte verfasst, die Stimmung für Glyphosat und gegen die Krebsforschungsagentur IARC machen sollten. Die Agentur ist inzwischen bekannt, der damalige Auftraggeber nicht. Die französische Internetzeitung Mediapart schrieb, dass Bayer derzeit zu den Kunden dieser Agentur zählt. Der Konzern dementierte das.

Am 20. September 2016 erschien auf der Webseite der französischen Wirtschaftszeitschrift Le Journal Economique ein Artikel über das Herbizid Glyphosat und dessen Einstufung als wahrscheinlich krebserregend durch die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation. In dem immer noch abrufbaren Text heißt es, die IARC werde „regelmäßig für ihre Panikmache kritisiert, da sie zweifelhafte Informationen verbreitet, die auf bruchstückhaften Ergebnissen beruhen“. Der Artikel betont die angeblichen Vorteile von Glyphosat und zitiert einen kandischen Landwirt und Autor mit den Worten: „Selbst Bio-Bauernhöfe verwenden dieses Herbizid“. Gekennzeichnet ist der Text als Beitrag der Redaktion, der von einem „Jean-Louis Philip, ingénieur“ vorgeschlagen worden sei.

Doch diesen Herrn gibt es nicht. Ein freier Journalist mit dem Pseudonym Julien Fomenta Rosat hat enthüllt, dass dieser Text von ihm stammt und im Auftrag einer Agentur verfasst wurde. Diese sorgte dafür, das dieser und andere Artikel von Rosat auf den Portalen bekannter französischer Medien wie Mediapart, L’Express, Huffington Post oder Les Échos veröffentlicht wurden. Als Autoren wurden meist fiktive Personen mit einer erfundenen und zu dem Thema passenden Biografie angegeben. Zweck der Veröffentlichungen war es, die öffentliche Meinung im Sinne des jeweiligen Kunden zu beeinflussen. Rosat schrieb nach eigenen Angaben von 2017 bis 2021 rund 600 Artikel im Auftrag der Agentur, nicht nur über Glyphosat, sondern auch über afrikanische Politiker oder die sicheren französischen Atomkraftwerke.

Die Enthüllungen des Journalisten erschienen im Mai 2022 in der Zeitschrift Fakir und gingen Ende Juni online. Rosat fand im Zuge seiner Recherchen heraus, dass sich hinter seinem Auftraggeber, den er nie zu Gesicht bekam, die Agenturen iStrat und später Maelstrom Media verbargen. Deren Führungskräfte, so schreibt Rosat, hätten auch Avisa Partners gegründet. Dieses „Unternehmen für Wirtschaftsintelligenz, internationale Geschäfte und Cybersicherheit“ ist bekannt. Es bietet seit 2010 seine Dienste als Lobbyist an und ist in den Lobbyregistern der EU-Kommisison und des Bundestages eingetragen.

Besonders betroffen von den gefälschten Artikeln war der Debattierclub der renommierten französischen Internetzeitung Mediapart. Sie stellte bei ihrer Aufarbeitung fest, dass über 100 falsche Nutzeridentitäten mit 634 Beiträge Avisa Partners zuzuordnen seien und löschte die Beiträge. In einem Artikel über den Betrug listet die Redaktion aktuelle Kunden von Avisa Partners auf und beruft sich dabei auf „interne Dokumente von Avisa, die Mediapart erhalten hat“. Einer dieser Kunden sei das Pharma- und Agrochemieunternehmen Bayer. Es habe Avisa Partners beauftragt, in sozialen Medien gegen Anti-Gentechnik-Aktivisten vorzugehen. Im aktuellen Eintrag im EU-Transparenzregister ist Bayer für 2021 und 2022 nicht als Kunde von Avisa Partners erwähnt. Bayer selbst antwortete auf Nachfrage: „Bayer hat in den Jahren 2016 und 2017 mit Avisa Partners ausschließlich im Bereich Tiergesundheit zusammengearbeitet.“ Über eine mögliche Zusammenarbeit zwischen Monsanto und Avisa in der Vergangenheit lägen keine Informationen vor. Bekannt ist, dass Monsanto 2016 und 2017 Listen von Glyphosatkritikern anlegen ließ und dafür in Frankreich zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Auf die Fragen nach einer aktuellen Zusammenarbeit mit Avisa Partners und ob auch in Deutschland Artikel zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung in Auftrag gegeben worden seien, antwortete ein Sprecher des Konzerns: „Jede Form verdeckter PR lehnen wir strikt ab“. Man setze in der Kommunikation mit allen Stakeholdern auf Transparenz und einen offenen und unvoreingenommenen Dialog. Avisa Partners antwortete nicht auf Fragen zu der von Mediapart beschriebenen Zusammenarbeit mit Bayer. [lf]

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Ukrainekrieg: Argentinien hofft auf Markt für Gentechnik-Weizen

Weizen Foto: Inopinatus, https://bit.ly/3I934EF, https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/Der angeblich dürretolerante HB4-Weizen des globalen Agrarunternehmens Bioceres darf in seinem Stammland Argentinien nun ohne Einschränkungen angebaut und vermarktet werden. Den Import des herbizidtoleranten Getreides erlauben nach Brasilien jetzt auch Kolumbien, Neuseeland und Australien. Die argentinische Regierung und der Saatguthersteller setzen darauf, dass Ernteausfälle und Transportprobleme durch den Krieg im Weizenexportland Ukraine die Nachfrage nach Gentechnik-Weizen beflügeln könnten.

Das argentinische Landwirtschaftsministerium hat am 11. Mai die bisherigen Einschränkungen für Anbau und Verarbeitung von HB4-Weizen aufgehoben. Es begründete den Schritt damit, dass Brasilien als wichtigster Abnehmer von argentinischem Weizen es erlaubt habe, das mit einem Sonnenblumengen ergänzte Getreide einzuführen. Nun hofft man, dass der weltweit erste Gentechnik-Weizen, den in Argentinien vorerst nur 250 lizensierte Betriebe anpflanzen, auch verkauft werden kann. Nach Kolumbien, Neuseeland und Australien dürfen die Körner seit Neustem ebenfalls importiert und dort verarbeitet werden. Und die US-Lebensmittelbehörde FDA hat laut Bioceres Ende Juni mitgeteilt, dass sie nach Prüfung der Unterlagen keine weiteren Fragen zur Sicherheit von HB4-Weizen habe. Dies sei „ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Marktzulassung in den Vereinigten Staaten, die noch vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) erteilt werden muss“, schrieb Bioceres.

Doch das Unternehmen denkt schon weiter: Wie es der Nachrichtenagentur Reuters sagte, plane es in Australien zusammen mit einem Weizenzüchter Feldversuche und wolle dort im kommenden Jahr eine Anbaugenehmigung für seinen HB4-Weizen beantragen. Das vom Klimawandel besonders betroffene Land ist für Bioceres als Markt sehr interessant. In Brasilien hat die staatliche Forschungseinrichtung Embrapa nach Angaben von Reuters bereits im März Feldversuche mit dem Gentechnikgetreide begonnen. Bioceres-Vorstand Federico Trucco sagte Reuters, der Einmarsch Russlands in die Ukraine habe den Weizen in den Mittelpunkt gerückt und stärke die Argumente für seine gentechnisch veränderten Pflanzen. Die Zeitung La Nuevaer zitierte den argentinischen Landwirtschaftsminister Julián Domínguez, er wolle den Weizenanbau in seinem Land mit Hilfe der Gentechnik ausweiten und die Erträge steigern. Und sein Staatssekretär Matías Lestani ergänzte gegenüber der Tageszeitung taz: „Unser Ziel ist, die Gelegenheit zu nutzen, die sich aus dem internationalen Szenario ergibt, da der Krieg in der Ukraine schon jetzt die gesamte globale Verwertungskette in Schach hält.“

Diese Rechnung hat die Regierung aber offenbar ohne die argentinische Agrarwirtschaft gemacht: Fernando Rivara, Präsident des Verbandes der Getreideerzeuger, hat große Bedenken gegen HB4. „Die Angst vor einer Weizenkontamination behindert den Zugang unserer Produkte zu den anspruchsvollsten Märkten“, zitierte ihn La Nueva. Noch deutlicher drückte sich der Präsident des Getreideexportzentrums CIARA-CEC, Gustavo Idígoras, gegenüber dem Magazin Infobae aus: „Wir werden kein einziges Körnchen HB4-Weizen in Lieferungen akzeptieren, denn das ist eine absolute Absage an jeden Markt“. Um diese Vorbehalte abzubauen, sagte Bioceres zu, die gesamte HB4-Ernte 2022/23 aufzukaufen und das Getreide, das nicht als Saatgut gebraucht werde, in Eigenregie zu verarbeiten. Dazu sei man mit einer Brauerei und einem Futtermittelhersteller im Gespräch. Bioceres hofft, dass die Widerstände schwinden, sobald der HB4-Weizen in weiteren Ländern zugelassen ist. Auch in der Europäischen Union (EU) hat das Unternehmen eine Importzulassung beantragt.

Während die an sich gentechnikfreundlichen Vertreter der Weizenindustrie um ihre Märkte fürchten, stören sich Umweltgruppen vor allem daran, dass der HB4-Weizen gegen das Herbizid Glufosinat-Ammonium resistent ist. Sie fürchten, dass mit einem verstärkten HB4-Anbau auch dieses Pflanzengift deutlich mehr versprüht wird. In der EU ist es seit 2018 verboten, weil es die Gesundheit gefährdet. Dennoch wird es vom deutschen Pestizidhersteller BASF weiter in Länder wie Argentinien exportiert. Die Kritiker verweisen auch auf die bekannten negativen Auswirkungen des Anbaus von Gen-Soja, die sich nun bei Weizen wiederholen könnten: riesige Monokulturen, die aus der Luft mit Herbiziden besprüht werden, zerstörte artenreiche Agrarökosysteme sowie eine zunehmende Konzentration des Reichtums. Und sie wehren sich: Bio-Bauern wollen gegen die unbeschränkte Zulassung von HB4-Weizen klagen, da sie Sorge haben, dass ihre gentechnikfreien Bio-Weizenfelder damit verunreinigt werden. Ein Bundesrichter hatte die Regierung bereits vergangenen November aufgefordert, die Bürger am Zulassungsverfahren zu beteiligen. Der Oberste Gerichtshof Argentiniens muss jetzt über einen Antrag von Bundesanwaltschaft und Betroffenen entscheiden, die Zulassung von HB4 auszusetzen, berichtete die Agentur Tierra Viva. [lf/vef]

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