Der Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur weiteren Zulassung des Herbizids Glyphosat erfüllt in wesentlichen Teilen die „Kriterien eines Textplagiats“. Zu diesem Ergebnis kam der Plagiatprüfer Stefan Weber in einem Sachverständigengutachten. Dazu hatte er drei ausgewählte Kapitel des BfR-Berichts zu den gesundheitlichen Risiken von Glyphosat mit entsprechenden Passagen aus dem Zulassungsantrag der Glyphosat-Hersteller verglichen.
„Über zahlreiche Seiten hinweg wurden Textpassagen praktisch wörtlich übernommen“, erklärte Plagiatsgutachter Weber. „Die systematische Unterlassung von Quellenangaben und das gezielte Entfernen von Hinweisen auf die tatsächlichen Verfasser der Texte lässt sich nur als bewusste Verschleierung ihrer Herkunft deuten.“ Es sei offensichtlich, dass das BfR keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen habe. Der Gutachter wies darauf hin, dass das BfR sich in seinen Leitlinien zu den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis bekenne. Nach diesen sei ein Plagiat in klarer Ausdruck wissenschaftlichen Fehlverhaltens. In Auftrag gegeben hatte das Gutachten die österreichische Umweltorganisation Global 2000. Der Österreicher Stefan Weber gilt als Experte in der deutschsprachigen Plagiatsforschung. Er hat in den letzten Jahren mehr als 800 wissenschaftliche Arbeiten untersucht und einhundert davon als Plagiate entlarvt. Die drei von ihm überprüften Kapitel des BfR-Berichts befassten sich mit der Bewertung veröffentlichter Studien über die krebserregende, erbgutschädigende und fortpflanzungsschädigende Wirkung von Glyphosat.
„Wer abschreibt und sich dabei erwischen lässt, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem“ kommentierte der Toxikologe und Vorstand des Pestizid Aktions-Netzwerks PAN Germany, Peter Clausing: „Verschärft wird dieses Problem, wenn es sich beim Abschreibenden um eine Behörde handelt, die das Gesundheitsrisiko für 500 Millionen Europäer zu bewerten hatte.“
Das BfR wies das Plagiatsgutachten als „haltlose Vorwürfe“ zurück und verteidigte ihr Vorgehen. Das Übernehmen von Textteilen „aus Studienbeschreibungen und öffentlich zugänglicher Literatur, die von den Antragstellern als Teil der gesetzlich geforderten Dossiers eingereicht werden müssen“ sei ein „ allgemeine, national und international übliche und anerkannte Vorgehensweise, die nicht nur bei Pflanzenschutzmitteln sondern auch bei Arzneimitteln, Bioziden und Chemikalien etabliert ist.“ Auf den eigentlichen Plagiats-Vorwurf, diese Übernahme von Textteilen nicht kenntlich gemacht und teilweise sogar verschleiert zu haben, ging das BfR nicht ein.
„Durch das Gutachten von Stefan Weber ist jetzt unzweifelhaft belegt: Die Behörden haben ihren amtlichen Glyphosat-Persilschein zu großen Teilen einfach von Monsanto kopiert“, erklärte Harald Ebner, Agrarexperte der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen. " Eine Glyphosat-Neuzulassung dürfe es auf Basis dieser Plagiats-Risikobewertung nicht mehr geben. Ebner forderte die EU-Kommission auf, ihren Zulassungs-Vorschlag selbst einzukassieren. Ansonsten müssten „die EU-Staaten sie durch ein deutliches 'Nein' zum Zulassungsvorschlag dazu zwingen.“
Dazu könnte es noch kommen. Nach Agenturmeldungen haben die EU-Mitgliedsstaaten letzten Donnerstag im zuständigen Ausschuss die Abstimmung über die Wiederzulassung von Glyphosat verschoben. Demnach sperren sich insbesondere Frankreich, Österreich, Luxemburg und Italien gegen die geplante weitere Zulassung von Glyphosat für zehn Jahre. Deutschland habe sich bisher nicht festgelegt. Die EU-Kommission soll den Druck in der Sitzung erhöht haben. Sie behauptete, dass die EU sich bei einer Nichtverlängerung der Zulassung gegenüber den Herstellern schadenersatzpflichtig machen könnte. Die nächste planmäßige Ausschusssitzung ist für den 23. Oktober vorgesehen. [lf]Pestizid Aktions-Netzwerk PAN: Plagiatsvorwurf gegen Glyphosat-Bericht des BfR durch Gutachten bestätigt (05.10.2017)Das „Gutachten zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ im Glyphosat-Bewertungsbericht (30.09.2017)Plagiatsgutachter Stefan Weber: Kann ein Behörden-Bewertungsbericht Plagiate enthalten? Am Beispiel Monsanto & Glyphosat-Wiederzulassung in der EU (05.10.2017)Infodienst: Glyphosat: Risikobewertung der EFSA enthält viel Monsantotext (15.09.2017)