AUFRUF – EU fragt Bürger: neue Regeln für neue Gentechnik?
Achtung: die Frist dieser Konsultation reicht nur noch bis zum 22.10.2021 !!!
Beteiligen sie sich an diesem Konsultationsverfahren und sprechen Sie sich für die Beibehaltung des bestehenden EU-Gentechnikrechtes aus!
Es soll weiterhin auch für die sogenannten ‚Neuen‘ gentechnischen Verfahren gelten – so wie dies der EU-Gerichtshof im Juli 2018 auch eindeutig (!!!) entschieden hat.
Werte Partnerorganisationen der Initiative gentechnikfreie Bodenseeregion,
werte Befürworter*innen der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft!
EU-Kommission will Gentechnikrecht deregulieren
Am 24. Sept. 21 hat die Europäische Kommission offiziell vorgeschlagen, das Gentechnikrecht der EU grundlegend zu verändern: Bestimmte gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sollen von der bisherigen Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden. Sie bekommen zu diesem Zweck neue Namen wie „neue Genomtechniken“, „gezielte Mutagenese“ und „Cisgenese“ und bedürften keiner Gentechnik-Zulassung mehr.
Dabei hat im Juli 2018 der Europäische Gerichtshof auch diese Produkte neuer Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas unmissverständlich als GVO eingestuft. Daraus zieht die EU-Kommission den Schluss, dann eben das Gesetz, nach dem das Gericht entschied, zu ändern. Die jetzt vorgeschlagenen Ausnahmen sind dabei nur der Anfang. (entn. aus: Save our Seeds)
Öffentliches Konsultationsverfahren
Am 24. Sept. hat die EU-Kommission die Bürger*innen auch aufgerufen, sich an einem öffentlichen Feedback-Mechanismus zu beteiligen.
Achtung: die Frist dieser Konsultation reicht nur noch bis zum 22.10.2021 !!!
Weitere Infos finden Sie in den folgenden Dokumenten: