UPDATE +++ Die SPD-Fraktion im Bundestag will den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gentechnikgesetz in der aktuellen Form nicht mittragen. Die Regelungen seien „kompliziert, zeitaufwändig und störanfällig“, kritisierte die SPD-Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß heute bei der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag. Auch VertreterInnen von Linken und Grünen halten den Entwurf für ungeeignet, für das angestrebte bundesweite Anbauverbot von Gentech-Pflanzen (GVO) zu sorgen. Das Gesetz, das die große Koalition im Frühjahr 2017 verabschieden will, wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
Die SPD-Fraktion fordert, unter anderem folgende Punkte zu ändern:
1) Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium sollen allein über Anbauverbote entscheiden können, ohne vier weitere Ministerien zu beteiligen.
2) Der Bund soll sich stärker an der Begründung der Anbauverbote beteiligen, statt die Länder damit alleine zu lassen.
3) Nicht nur für den Ausstieg aus, auch für den Wiedereinstieg in den kommerziellen Anbau von GVO muss eine Mehrheit der Länder stimmen.
4) Neue Gentechnik-Technologien sollen im Sinne des Vorsorgeprinzips reguliert werden.
Der SPD-Abgeordnete Michael Miersch verwies darauf, dass noch keine EU-Institution das von der Industrie forcierte „Innovationsprinzip“ aufgriffen habe. Nur der Bundesagrarminister habe es im Gesetzentwurf dem europarechtlichen Vorsorgeprinzip gegenüber gestellt. „Wir hoffen, dass wir noch gemeinsam zu einer Lösung kommen“, sagte Drobinski-Weiß und erwartete „konstruktive Gespräche“ mit der CDU. Das Gesetz war im Blick auf die 2017 endende Legislaturperiode als eilbedürftig eingestuft worden.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) verteidigte erneut seinen Entwurf. Es sei sein Ziel, den GVO-Anbau in Deutschland rechtssicher und flächendeckend zu untersagen. Das Mitbestimmungsrecht der Länder sei ein Kernelement seines Entwurfs. Bereits im Oktober hatten jedoch zehn Bundesländer in einem offenen Brief an Minister Schmidt moniert, dass er sich über einen von Bund und Ländern vereinbarten Kompromiss aus dem Frühjahr hinweggesetzt habe. Sie hatten den Bundesagrarminister aufgefordert, den Entwurf nachzubessern – bislang vergeblich.
Die Kritik der Länder wie auch von Verbänden und Opposition richtet sich vor allem gegen das komplizierte Verfahren für ein GVO-Verbot. So braucht Minister Schmidt nur dann tätig zu werden, wenn zwei Drittel der Bundesländer und fünf Ministerien das wollen. Und obwohl vom EU-Recht nicht verlangt, müssen von den Ländern schon zwingende Gründe genannt werden, wenn der Hersteller einer Gentechnik-Pflanze nur aufgefordert werden soll, Deutschland freiwillig aus seinem Zulassungsantrag auszunehmen. Diese Voraussetzungen sind nach Meinung der Kritiker innerhalb der engen EU-rechtlichen Fristen kaum zu erfüllen.
Kommt ein bundesweites Verbot nicht zustande, können die Bundesländer nach dem Regierungsentwurf einzeln GVO-Verbote für ihr Territorium erlassen. Das führt jedoch nahezu zwangsläufig zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen im Bundesgebiet, der vor allem Erzeuger von gentechnikfreien Lebens- und Futtermitteln vor unlösbare Probleme stellt. Denn Pollen und Samen gentechnisch veränderter Pflanzen würden durch Wind und Insekten verbreitet und machten an Landesgrenzen nicht halt, so der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft in seiner Stellungnahme.
Höchst umstritten ist schließlich eine Passage, die erst am 1. November in die Begründung eingefügt wurde - einen Tag bevor das Kabinett den Entwurf verabschiedete. Danach müssen Organismen, die mit neuartigen Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas9 gewonnen wurden, nicht zwangsläufig als GVO gewertet werden. Ob sie unter das Gentechnikrecht fallen, sei im Einzelfall prozess- und produktbezogen zu bewerten, heißt es in dem Einschub.
Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth (SPD), hat in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters zwischenzeitlich klargestellt, dass es nicht darauf ankommen könne, ob ein gentechnischer Eingriff anschließend noch zu erkennen sei. Entscheidend für die Frage, ob ein Organismus unter das Gentechnikrecht falle, sei der Eingriff mittels gentechnischer Verfahren. Darunter fielen auch die neuen Techniken wie CRISPR-Cas9, so Flasbarth.
Das Gentechnikgesetz muss ergänzt werden, da die Europäische Union im vergangenen Jahr die Möglichkeit eingeführt hat, dass einzelne Mitgliedsstaaten für ihr Territorium den Anbau von GVO verbieten können (sog. „Opt out“). Nach der 1. Lesung im Bundestag und der Stellungnahme des Bundesrats am 16.12. wird es am 16. Januar 2017 eine öffentliche Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages geben. Die zweite Lesung im Bundestag folgt voraussichtlich im Februar. Dann soll nach dem Willen der Grünen auch der Gesetzentwurf des Bundesrats zum Gentechnikgesetz aus 2015 beraten werden, den die Fraktion alternativ in den Bundestag eingebracht hatte. Sollte es größere Änderungen am Regierungsentwurf geben, müsste das Kabinett ein zweites Mal darüber entscheiden. Bislang geht der Agrarminister davon aus, dass das geänderte Gentechnikgesetz im Februar 2017 verabschiedet werden kann. [vef]Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes als Bundestagsdrucksache 18/
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