Die kommenden Monate werden spannend: bis Ende März, vielleicht auch etwas später, will die EU-Kommission mitteilen, was sie von neuen Techniken der Erbgutveränderung hält. Sind sie „Gentechnik“ – und gelten damit entsprechende Sicherheitsregeln – oder sind sie „normale“ Züchtung? Die Industrie drängt auf rasche Vermarktung und argumentiert auch mit Vorteilen für Landwirte. Viele wollen das jedoch gar nicht. So schreibt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in einem Positionspapier, die Firmen entwickelten mit Techniken wie CRISPR-Cas Pflanzen „am Bedarf vorbei“ und warnt, die „Monopolisierung“ des Saatgutmarkts könne durch die teuren High-Tech-Pflanzen weiter verschärft werden. „Die mithilfe der neuen Gentechnik zu erwartenden Produkte entsprechen nicht den Herausforderungen an eine klima- und umweltschonende Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung“, heißt es in dem Papier. Stattdessen müssten Bauern auf Fruchtfolgen, lokale Sorten und weniger Unkrautvernichtungsmittel setzen, um die Produktion umweltverträglicher zu machen. Die Bauernorganisation beruft sich auf juristische und wissenschaftliche Gutachten, die in neuen Verfahren wie CRISPR, Oligonukleotid-gesteuerter Mutagenese oder Zinkfingernuklease-Technik eindeutig Gentechnik sehen. „Die AbL ist der Ansicht, dass die neuen Verfahren sowohl rechtlich als auch naturwissenschaftlich als Gentechnik einzustufen sind. Zum Teil handelt es sich um die alten Risiken der klassischen Gentechnik, es kommen aber auch ganz neue Risiken hinzu.“ [dh]AbL: Positionspapier (Februar 2016)Dossier: Neue Technologien der GenomveränderungDossier: "Clearfield"-Raps (OgM, Cibus / BASF)Dossier: Synthetische BiologieDossier: Patente in der LandwirtschaftDossier: Gentechnik-Recht in EU und DeutschlandDossier: EFSA - Gentechnik-Risikobewertung in der EU