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Europa: Zulassung von Gentech-Pflanzen wird transparenter

Gefährdet eine gentechnisch veränderte (gv) Pflanze Gesundheit oder Umwelt? Wer dazu etwas wissen will, kann diverse Informationen zur behördlichen Risikobewertung vom kommenden Jahr an in einer öffentlichen Datenbank einsehen, entschied kürzlich das Europäische Parlament. Diese Transparenz endet allerdings dort, wo die Industrie darlegt, dass die Veröffentlichung bestimmter Angaben ihren wirtschaftlichen Interessen erheblich schaden könnte.
Solche heiklen Informationen können etwa den Herstellungsprozess betreffen, heißt es in der neuen Verordnung, welche die Zulassung von gv-Pflanzen und –Tieren, Pestiziden und Lebensmitteln für die Bürger nachvollziehbarer machen soll. Als Beispiel nennt sie technische Innovationen oder betriebliche Besonderheiten, die auf Antrag in der Veröffentlichung geschwärzt werden können. Das gelte jedoch nicht für Angaben, die erforderlich sind, um die Sicherheit eines Produkts zu bewerten.
Bei gv-Pflanzen war umstritten, ob die Agrarkonzerne Informationen zu DNA-Sequenzen zurückhalten dürfen. Nach der Verordnung ist das nun möglich, solange die Sequenzinformationen nicht nötig sind, um die gentechnische Veränderung der Pflanze zu identifizieren, nachzuweisen oder zu quantifizieren. Auch Zuchtstrategien und –profile können danach geheimgehalten werden. Das sei ein Wunsch der EU-Kommission gewesen, erklärte der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling. Er hätte das gerne verhindert, fand dafür aber keine Mehrheit im Parlament. Auch der Geschäftsführer der Organisation Testbiotech, die im Vorfeld ein Rechtsgutachten dazu erstellen ließ, sieht die Regelung kritisch: „Für die Beurteilung der Risiken ist es zwingend notwendig, dass genaue Daten darüber veröffentlicht werden, was genau in den jeweiligen Organismen gentechnisch verändert wurde“, sagte Christoph Then.
Generell können laut Verordnung Informationen zur Zusammensetzung von Stoffen sowie zu wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den Akteuren, zu Marktanteilen oder Geschäftsstrategien zurückgehalten werden. Sind jedoch öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit oder Umwelt betroffen, oder muss schnell gehandelt werden, müssen die Hersteller auch diese Informationen offenlegen, erläuterte Häusling.
Nach der massiven öffentlichen Kritik an personellen Verflechtungen und Abhängigkeiten zwischen Industrie, wissenschaftlichen Gutachtern und Behörden, müssen nach der neuen Verordnung auch Informationen zu diesen Themen publik gemacht werden. So muss die europäische Lebensmittelbehörde EFSA ihre Entscheidungsprozesse transparent machen, indem sie Tagesordnungen, Teilnehmerlisten, Protokolle des Verwaltungsrates, von Ausschüssen und Arbeitsgruppen veröffentlicht. Hat die EFSA eine Studie publiziert, können externe Wissenschaftler damit beauftragt werden, diese mit anderen Daten abzugleichen.
„Es ist uns gelungen, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Transparenz und den Interessen der Industrie zu finden, um die Innovation im EU-Nahrungsmittelsektor weiter zu fördern“, zitierte das Portal Euractiv die konservative spanische Europa-Abgeordnete Pilar Ayuso. Sie hatte das Amt der Berichterstatterin für die Verordnung von der CDU-Abgeordneten Renate Sommer übernommen, die es – empört über den “populistischen Kommissionsvorschlag“ und eine angebliche Gefahr für Innovation und Arbeitsplätze in Europa – im Dezember niedergelegt hatte.
Der Parlamentsbeschluss „markiert einen wichtigen Moment in der Geschichte der EFSA und gibt uns eine Rechtsgrundlage, um unsere Wissenschaft transparenter und nachhaltiger zu machen“, lobte dagegen Bernhard Url, geschäftsführender Direktor der EFSA, gegenüber Euractiv. Zugleich mahnte er an, dass seine Behörde jetzt auch genügend Kapazitäten brauche, um die Neuerungen umzusetzen. EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis begrüßte es, dass die EU-Gremien sich am Ende einig wurden. Er erinnerte daran, dass der Verordnungsvorschlag auch eine Folge der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Glyphosate“ war. Mit 1,4 Millionen Unterschriften hatte die Initiative nach dem Glyphosat-Debakel 2017 gefordert, die Zulassung von Pestiziden zu reformieren. „Der immense öffentliche Druck hat gewirkt und macht die Veröffentlichung aller Studien vor der Zulassungsentscheidung über giftige Stoffe wie Glyphosat zum Gesetz“, freute sich Martin Häusling. Nun muss der Verordnung – pro forma – noch der Europäische Rat zustimmen. [vef]Änderungsantrag des Europäischen Parlaments zur Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette (10.4.2019)EURACTIV.de: Viel Lob für verbesserte Lebensmittelsicherheit in der EU (18.4.2019)Martin Häusling: Briefing zur zukünftigen EU-Verordnung über ‚Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette‘ (12.02.2019)Testbiotech: EU-Parlament für Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette (17.4.2019)Renate Sommer auf Facebook: Brief aus Straßburg Dezember 2018 (14.12.2018)Martin Häusling – Lebensmittelrecht: Transparenzlücke bei Zulassung von Pestiziden und Gentechnik geschlossen (17.4.2019)

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Aktionäre verweigern dem Bayer-Vorstand die Entlastung

Auf der Hauptversammlung des Bayer-Konzerns stimmten 55,5 Prozent der Aktionäre gegen die Entlastung des Vorstands. Doch der Aufsichtsrat stärkte Bayer-Chef Baumann demonstrativ den Rücken. Rechtliche Folgen hat das Misstrauensvotum der Aktionäre nicht.

Es war das allererste Mal in der Geschichte der großen deutschen Konzerne, dass die Aktionäre einen amtierenden Vorstand nicht entlasteten. Nach einer 12-stündigen Debatte mit 60 meist kritischen Redebeiträgen stimmten am Freitagabend 55,5 Prozent der Aktionäre für einen entsprechenden Antrag. Der Antrag, auch dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern, wurde mit 66 Prozent der Stimmen abgelehnt. Auch diese geringe Zustimmung gilt als deutliches Misstrauensvotum. Rechtliche Konsequenzen hat die verweigerte Entlastung keine. Auch habe es von den Baumann-Kritikern keine Rücktrittsforderungen gegeben, berichtete Dow Jones Newswire. Dekabank-Fondsmanager Ingo Speich habe sogar davor gewarnt, die Führungsriege zum aktuellen Zeitpunkt auszutauschen. Ein neues Management müsse sich erst einarbeiten. „Niemand kann wollen, dass neben all dem Chaos auch noch das Tagesgeschäft brachliegt“, sagte Speich.

Nach der sensationellen Niederlage des Vorstands trat der Aufsichtsrat noch in der Nacht zu einer Sondersitzung zusammen und stellte sich einstimmig hinter den angeschlagenen Bayer-Chef Werner Baumann und die Monsanto-Übernahme. „Wir nehmen das Abstimmungsergebnis der Hauptversammlung sehr ernst“, erklärte Aufsichtsratschef Werner Wenning. Das Gremium werde den Vorstand dabei unterstützen, das Vertrauen der Aktionäre in das Unternehmen und seine Strategie „schnellstmöglich und vollständig wieder zurückzugewinnen“. Höchste Priorität habe dabei „die entschiedene und erfolgreiche Verteidigung in den anstehenden Berufungsverfahren und Gerichtsverhandlungen zu Glyphosat.“ Die Zahl der Verfahren hat weiter zugenommen. Am 11. April waren es nach Angaben von Bayer 13.400 Klagen, 2.200 mehr als im Januar dieses Jahres.

Scharfe Kritik an Baumann gab es nicht nur in der Hauptversammlung, sondern auch davor. Imker, Naturschützer, Menschrechtler und viele andere Organisationeen protestierten vor der Versammlungshalle gegen die Politik des Bayer-Konzerns. Mit dabei waren auch Jugendliche der Friday for Future-Bewegung. Sie thematisierten die Klimaschäden, die der Konzern und desssen Produkte anrichten. [lf]Finanznachrichten: Aktionäre entziehen Bayer-Führung das Vertrauen (27.04.2019)Welt: Historische Generalabrechnung – Bayer-Chef nicht entlastet (27.04.2019)Manager-Magazin: Aktionäre rebellieren gegen Bayer-Chef Baumann – Aufsichtsrat stützt ihn (27.04.2019)Bayer AG: Bayer-Aufsichtsrat steht geschlossen hinter dem Vorstand (27.04.2019)BUND e.V.: Rede der BUND-Gentechnikexpertin Daniela Wannemacher bei der Hauptversammlung der Bayer AG am 26.4.2019 in Bonn.AbL e.V.: „Herr Baumann: Mit voller Hose gewinnen Sie keinen Marathon für gesunde Lebensmittelerzeugung“ (26.4.2019)

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Europa: Ist Crispr-Cas nach der Wahl keine Gentechnik mehr?

Angesichts sinkender Erträge bei der Weizenernte will Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) künftig stärker auf gentechnisch veränderte Pflanzen setzen. Sie nennt sie allerdings nicht so. Wenn das Erbgut von Pflanzen mit der Crispr-Technologie verändert werde, sei das eine „neue Züchtungsmethode“, sagte sie heute in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe.
Die grüne Gentechnik – also ihr Einsatz in der Landwirtschaft – werde in Deutschland nicht akzeptiert, konstatierte die Ministerin. „Das muss man hinnehmen.“ Mit dem Crispr-Verfahren, auf das sie große Hoffnungen setze, könne man das Erbgut von Pflanzen aber gezielter und schneller positiv beeinflussen, als das durch klassische Züchtung gehe, behauptete die Ministerin. Die Interviewer wunderten sich: „Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft auch das als Gentechnik ein“, hielten sie der Ministerin entgegen. Darauf Klöckner: „Damit müssen wir umgehen.“
Damit umschreibt sie, was sie von dem Urteil der obersten europäischen Richter hält: nichts. Bereits im September 2018 hatte sie es als „sachlich falsch“ bezeichnet, die Crispr-Technologie mit der Gentechnik „in einen Topf zu werfen“, wie es der EuGH im Juli getan hatte. Schon damals sprach sie davon, dass Gesetze geändert werden könnten, und wollte die Diskussion auf europäischer Ebene vorantreiben. Dass sie das jetzt kurz vor der Europawahl tut, ist vermutlich kein Zufall. Wobei sich die CDU in ihrem EU-Wahlprogramm nicht zum Thema Gentechnik positioniert. Klöckner bläst damit aber ins gleiche Horn wie der sozialdemokratische EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis. Er hatte Ende März gesagt, die „neuen Pflanzenzüchtungstechniken“ brauchten eine neue EU-Gesetzgebung, welche die neuesten Technologien berücksichtige. Gegenüber dem Nachrichtenportal Euractiv ergänzte Andriukaitis, dass sie von der neuen Europäischen Kommission nach den EU-Wahlen im Mai geregelt werden sollten.
Auch der stellvertretende Vorsitzende des Agraraussschusses im Europäischen Parlament erwartet in der nächsten Legislaturperiode eine solche Diskussion. „Das nächste Parlament wird bald feststellen, dass nach dem Urteil des EuGH eine erneute Gesetzgebung zu diesem Thema erforderlich sein wird“, prognostizierte Paolo De Castro, der nicht mehr kandidieren will. Der genetische Schutz von Pflanzen werde in der Landwirtschaft der Zukunft immer wichtiger werden – wichtiger als die Chemie, so der Sozialdemokrat gegenüber Euractiv.
Wie Ministerin Klöckner ist er der Ansicht, dass neue Technologien wie Crispr-Cas dazu beitragen könnten, den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren. So könnten auch die Umweltauswirkungen der Landwirtschaft eingedämmt und damit der Klimawandel verlangsamt werden. Umweltschützer in Parteien und Verbänden glauben das nicht. „Julia Klöckner, wie immer in holder Eintracht mit dem Bauernverband, verbreitet nun auch die Nebelkerze der Gentech-Industrie, dass Crispr-Pflanzen die Landwirtschaft klimafreundlicher machen“, twitterte der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling. Er hält das für „Unsinn“ und verweist auf eine Studie im Auftrag der Grünen zum „Mythos der klimasmarten Landwirtschaft“, die im Oktober 2018 vorgestellt wurde. Wie der Informationsdienst Gentechnik berichtete, weisen auch andere Forschende immer wieder darauf hin, dass Gentechnikbefürworter seit 30 Jahren versprechen, klimaangepasste Pflanzen zu entwickeln. Bis heute stammen diese jedoch fast ausschließlich aus konventioneller Zucht. [vef]EURACTIV.de – Vytenis Andriukaitis: Neue Pflanzenzüchtungstechniken brauchen neue Rahmenbedingungen (29.3.2019)EURACTIV.de: ‚Die Genom-Bearbeitung wird ganz oben auf der nächsten Tagesordnung des Parlaments stehen‘ (28.3.2019)Presseinfo Martin Häusling – Neue Studie: Vom Mythos der klimasmarten Landwirtschaft (19.10.2018)Infodienst – Klöckner: neues Gesetz für Genome Editing? (06.09.2018)Infodienst – Gentechnik: 30 Jahre leere Versprechen? (11.09.2018)Infodienst – Europawahl und Gentechnik: Ein Blick in die Wahlprogramme (01.04.2019)Gegenrede von Ursula Hudson (Slow Food) auf Euractiv.de – Neue Pflanzenzüchtungstechniken: EU-Kommissar Andriukaitis liegt falsch (16.4.2019)

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Agrarministerium: Artenschutzauflage für Pestizide rechtswidrig

Umwelt- und Landwirtschaftsministerium streiten seit Wochen um Artenschutzauflagen für Pestizide mit und ohne Glyphosat. Die wichtigste Auflage des Umweltbundesamtes sei rechtlich nicht umsetzbar, erklärte nun die Zulassungsbehörde von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner.

Der Streit begann bereits im November 2018. Damals legte Bundesumweltministerin Svenja Schulze einen Vorschlag zum Glyphosatausstieg vor und nutzte damit geschickt eine Lücke aus. Denn Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte seit ihren Glyphosatausstiegsversprechungen im April 2018 nichts Substanzielles geliefert.
Ein Kernelement von Schulzes Vorschlag waren Auflagen zum Artenschutz, die ihr Umweltbundesamt (UBA) an künftig zuzulassende Pestizide stellte. Die wichtigste: Landwirte, die Glyphosat und andere die Artenvielfalt gefährdende Pestizide einsetzen, müssen ab Anfang 2020 zehn Prozent ihrer Betriebsflächen als pestizidfreie Schutzflächen vorhalten. Zu diesen Biodiversitätsflächen zählt das UBA Blühflächen, Brachen oder Getreideäcker mit geringer Saatdichte.
Nach den deutschen Spielregeln erfolgen Pestizidzulassungen durch das dem Landwirtschaftsministerium unterstehende Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), allerdings im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt. Das BVL müsste also die UBA-Auflagen in die Zulassungsbescheide übernehmen.

Das BVL ließ Ende Februar 18 Pestizide zu, darunter eines mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ohne die genannte Auflage und deshalb befristet bis Ende 2019. Das UBA nannte dieses Vorgehen „rechtswidrig“, Umweltministerin Svenja Schulze schimpfte im Deutschlandfunk: „So geht das nicht“.

Das BVL hat seinen Standpunkt nun ausführlich dargelegt. „Die Forderungen des UBA zum Schutz des Naturhaushalts, etwa zur Einhaltung von Abständen zu angrenzenden Flächen und Gewässern, und/oder zum Einsatz von abdriftmindernder Technik wurden bei den Zulassungsentscheidungen zu den einzelnen Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt“, schreibt das BVL. Die vom UBA ab 2020 geforderte Anwendungsbestimmung sei jedoch „rechtlich nicht umsetzbar“. Das Pflanzenschutzrecht erlaube nur Bestimmungen in einem „unmittelbaren Zusammenhang mit der Anwendung des Pflanzenschutzmittels auf einer konkreten Anwendungsfläche“. Von der Anwendung losgelöste Pflichten, wie die Bereitstellung einer Ausgleichsfläche seien im Gesetz nicht vorgesehen. Aus Sicht des BVL stellt die UBA-Bestimmung einen „gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum der Landwirte dar, da sie dadurch faktisch an der Nutzung eines Teils ihres Eigentums gehindert werden“. Ein solcher Eingriff wäre nur auf Basis einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage zulässig, die im Pflanzenschutzrecht nicht vorhanden sei, argumentiert das BVL. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner ließ durchblicken, dass auch das SPD-geführte Justizministerium diese juristischen Bedenken teile. UBA und Umweltministerium ließen eine Anfrage des Infodienstes zur Argumentation des BVL unbeantwortet.

Die Online-Aktivisten von Campact sehen hinter der befristeten Zulassung bis Ende 2019 einen Trick. Sie argumentieren, dass nach Ablauf der befristeten Zulassung Ende 2019 das BVL diese einfach verlängern könne. Denn bei technischen Verlängerungen müsse das UBA nicht mehr einbezogen werden. Knapp 400.000 Menschen haben Julia Klöckner via Campact inzwischen aufgefordert, keine Zulassungen zu verlängern. [lf]Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: BVL-Zulassungsbescheide im Einklang mit geltendem Pflanzenschutzrecht (05.04.2019)Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Pflanzenschutzmittel befristet zugelassen (28.02.2019)Bundesumweltministerium: FAQ: Plan zum Glyphosat-Ausstieg (06.11.2018)Topagrar: Pflanzenschutzstreit zwischen UBA und BVL verschärft sich (15.03.2019)Deutschlandfunk: Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) im Interview der Woche (24.03.2019)taz: Klöckners Bienengift für die Regierung (07.03.2019)Campact: Kein Rechtsbruch für BienengiftInfodienst: Glyphosat: Behörde verlängert Spritzmittelzulassungen ungeprüft (12.12.2018)Infodienst: Glyphosat-Ausstieg: Ministerinnen planen um die Wette (07.11.2018)

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