Anfang des Jahres hatte die für Lebensmittelsicherheit zuständige französische Behörde Anses die Europäische Kommission massiv kritisiert: Die im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Kriterien, nach denen die meisten mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellten Pflanzen gleichwertig mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen seien, wären wissenschaftlich nicht fundiert. Die Gentechnik-Expert:innen der EU-Lebensmittelbehörde EFSA wiesen diese Kritik vergangene Woche zurück. Doch in einem gaben sie der Anses Recht: Die Kriterien sagen nichts über das von einer NGT-Pflanze ausgehende Risiko.

 

„Diese Kriterien sind nicht dazu gedacht, Risikoniveaus zu definieren“, schrieben die Wissenschaftler:innen des EFSA GMO Panels gleich zweimal in ihrer Stellungnahme. Sie seien dazu da, dass bestimmte NGT-Pflanzen als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen eingestuft werden könnten. Das sehen die 19 Panelmitglieder aus europäischen Universitäten und Behörden als erfüllt an, weil in der Natur und bei herkömmlicher Züchtung oft mehr Mutationen stattfänden als der Entwurf als Obergrenze für die NGT-Kategorie 1 vorgibt. Dieser erlaubt Gentechniker:innen bei NGT 1-Pflanzen an bis zu 20 Stellen ins Erbgut einer Pflanze einzugreifen. Dazu dürfen sie kleine Erbgut-Bausteine, die Nukleotide, einfügen oder ersetzen. Sie können beliebig viele Gene an- oder abschalten sowie Genkonstrukte hinzufügen oder austauschen, die von verwandten Arten stammen.

 

Nach dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission folgt aus der Gleichwertigkeit von NGT 1-Pflanzen allerdings, dass diese künftig nicht mehr auf Risiken geprüft werden müssen. Schließlich würden die Risiken herkömmlich gezüchteter Pflanzen auch nicht untersucht, argumentieren die EU-Behörden. Die Anses dagegen hebt hervor, dass die Kriterien angeblicher Gleichwertigkeit gar nicht auf mögliche Risiken der NGT-Pflanzen schließen ließen: Die Zahl genetischer Veränderung allein sage nichts darüber aus, wie diese sich auswirke, so die Anses. „Das EFSA GMO Panel stimmt diesem Kommentar zu und betont, dass dies auch für Mutationen gilt, die aus konventionell gezüchteten Pflanzen stammen“, heißt es in dem EFSA-Papier. Dem folgt jedoch die schon zitierte Klarstellung, dass die Kriterien nicht dazu gedacht seien, Risikoniveaus zu definieren. Salopp formuliert bedeutet die Antwort der EFSA: Kann sein, dass es bei NGT 1-Pflanzen Risiken gibt, aber die gibt es bei konventionell gezüchteten Pflanzen auch.

 

Nach Ansicht der Anses-Expert:innen gibt es jedoch keine wissenschaftliche Grundlage für diese Argumentation. Ohne auf die Begründung näher einzugehen, entgegnete die EFSA, bei der Gleichwertigkeit von NGT-Pflanzen auf die Anzahl der Genveränderungen abzustellen, sei „wissenschaftlich gerechtfertigt“. Es hätten sich bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass diese Pflanzen größere Risiken bergen als herkömmlich gezüchtete Exemplare. Das Münchner Institut Testbiotech kritisiert, dass die EU-Behörden die Risikobewertung von NGT-Pflanzen damit von Kriterien abhängig machen wollen, die über die Risiken dieser Pflanzen gar nichts aussagen. Und die französische Umweltorganisation Pollinis ergänzt: „In ihrem Gutachten ignoriert die EFSA die von der ANSES vorgebrachten Argumente – die jedoch die Grundlagen dieses Verordnungsvorschlags in Frage stellen – und blendet die Risiken neuer GVO völlig aus.“

 

Nicht eingegangen sind die EFSA-Gutachter auch auf das Anses-Argument, dass es gentechnisch herbeigeführte Mutationen gebe, die trotz erfüllter Gleichwertigkeitskriterien mit konventioneller Züchtung kaum zu erzielen seien. Belegt hatte Anses dies am Beispiel der sogenannten GABA-Tomate. Japanische Forschende hatten in der Tomate einige Gene stillgelegt und damit erreicht, dass sie relevante Mengen eines blutdrucksenkenden Wirkstoffes produziert. Zuvor hätten sie 4588 Tomatenlinien untersucht, bei denen – wie in der konventionellen Zucht erlaubt – mit radioaktiver Strahlung oder Chemikalien Mutationen erzeugt worden waren. Die Gewünschte sei nicht dabei gewesen, erläuterte Anses. Trotzdem dürfte diese GABA-Tomate als NGT 1-Pflanze nach dem NGT-Verordnungsvorschlag der EU-Kommission ebenso wie die meisten künftigen NGT-Pflanzen in der EU vermarktet werden, ohne dass ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit überprüft würden.

 

Das aktuelle EFSA-Gutachten zur Anses-Stellungnahme vom November 2023 war im Februar 2024 vom Europäischen Parlament angefordert worden. Kurz darauf wurde ein zweiter, wesentlich umfangreicherer Anses-Bericht bekannt, der detaillierter auf die Verordnungspläne der EU-Kommission einging. Diesen hat die EFSA in ihr Gutachten nicht einbezogen. „Da beide eng zusammenhängen, hat die EFSA das eigentliche Ziel verfehlt, eine wissenschaftlich fundierte Analyse der Argumente von ANSES vorzulegen“, kritisiert Testbiotech. Dabei könnte eine Rolle spielen, dass die EU-Kommission sich im Wesentlichen auf Einschätzungen ebendieses, von der EFSA berufenen GMO Panels stützte, als sie ihren umstrittenen Verordnungsvorschlag erarbeitete. Das zeigt ein Kommissionsbericht vom Oktober 2023. Die Panel-Mitglieder müssten also ihre eigenen Papiere revidieren, würden sie den Einwänden der Anses-Kolleg:innen Recht geben. Die jetzt veröffentlichte Stellungnahme stammt noch von dem GMO Panel, das von 2018 bis Ende Juni 2024 amtierte und in diesem Zeitraum die wesentlichen Stellungnahmen der EFSA zu NGT-Pflanzen formuliert hat. Zum 1. Juli hat die Behörde ein neues 16-köpfiges Gremium zusammengestellt, in dem nur noch fünf der bisherigen Mitglieder vertreten sind. [lf/vef]