Auf Druck der USA hat Mexiko sein auf 2024 datiertes Importverbot für gentechnisch veränderten (gv) Mais aufgehoben. Ein Dekret vom Februar verbietet gv-Mais vorerst nur für Tortilla. Da Mexiko hier Selbstversorger sei, betreffe das den Handel kaum, zitierte das Portal Amerika21 die Regierung. Doch die Vereinigten Staaten sehen das offenbar anders. Um zu erreichen, dass Mexiko gv-Maisimporte wieder unbeschränkt erlaubt, haben sie jetzt ein Schlichtungsverfahren nach dem Freihandelsabkommen mit Kanada und Mexiko gestartet.
Im Dezember 2020 hatte der mexikanische Präsident López Obrador per Erlass verkündet, den Import von gv-Mais und das Herbizid Glyphosat ab Januar 2024 zu verbieten. Seitdem wuchs der Druck der USA auf den südlichen Nachbarn und größten Abnehmer von US-Mais, diesen Erlass zurückzunehmen. Die mexikanische Regierung setzte daraufhin Mitte Februar ein neues Dekret in Kraft. Es verbietet, gv-Mais zu verwenden, um Tortillas oder den Teig dafür herzustellen. Für Mais, der als Viehfutter oder für die industrielle Verarbeitung zu Lebensmitteln importiert wird, setzte die Regierung das Verbot aus, bis genug Ersatz gefunden ist. Für das Glyphosat-Verbot endet die Übergangsfrist nun Ende März 2024.
Das Dekret verpflichtet die zuständigen Behörden, „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die schrittweise Substitution zu vollziehen“. Die mexikanische Regierung argumentierte, sie habe mit dem neuen Dekret die Vorgaben von Dezember 2020 präzisiert, um Missverständnisse auszuräumen. Zudem versorge sich das Land weitgehend selbst mit Tortilla-Mais, so dass der Handel kaum betroffen sei. Der Regierung wolle mit ihrem Dekret die Ernährungssouveränität und die Lebensmittelsicherheit bei einem zentralen Bestandteil der mexikanischen Kultur stärken. Mexiko ist die Heimat der Maispflanze und Mais dort das wichtigste Nahrungsmittel. Die Nachrichtenagentur Reuters bezifferte den Anteil von Tortilla-Mais an den rund 17 Millionen Tonnen US-Maisimporten allerdings mit 18 bis 20 Prozent und berief sich dabei auf Marktexperten.
Die US-Regierung hatte schon vorab deutlich gemacht, dass ihr Mexikos Zugeständnisse nicht ausreichen. Im Januar teilte der US-Handelsbeauftragte mit, der vorgeschlagene Ansatz sei nicht wissenschaftlich fundiert und drohe, den bilateralen Agrarhandel in Milliardenhöhe zu stören. Reuters berichtete, dass sein Chefunterhändler für Agrarangelegenheiten die mexikanische Regierung anschließend ultimativ aufgefordert habe, bis 14. Februar wissenschaftliche Belege für ihr Verbot von Glyphosat und Tortilla-Mais zu liefern. So kam es, dass die mexikanische Regierung am 13. Februar nicht nur ihr überarbeitetes Dekret veröffentlichte, sondern im Internet auch eine Literatursammlung zu den schädlichen Wirkungen von Glyphosat anbot sowie eine zu den Risiken von gv-Mais.
Am 6. März informierte der US-Handelsbeauftragte, dass er „technische Konsultationen mit der mexikanischen Regierung im Rahmen des Kapitels über gesundheits- und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) beantragt hat“. Garniert war die Mitteilung mit zustimmenden Zitaten von Politiker:innen beider großen US-Parteien sowie von Wirtschaftsverbänden. Solche Konsultationen stehen am Anfang eines Schlichtungsprozesses, in dem von beiden Parteien berufene Schlichter:innen eine Entscheidung treffen. Wird diese von einer der Parteien nicht umgesetzt, kann die andere Strafzölle erheben, erläuterte das Fachjournal AgWeb.
Die Kontroverse zeige, „dass Freihandelsabkommen die Souveränität von Ländern gefährden“, heißt es in einer Erklärung des Bündnisses „Ohne Mais kein Land“. Es weist darauf hin, dass nach dem Freihandelsabkommen jede Vertragspartei „das souveräne Recht [habe], ihr eigenes Umweltschutzniveau und ihre eigenen Umweltprioritäten festzulegen“. Zudem sei bei den Verhandlungen zu dem Abkommen bereits 2002 festgehalten worden, dass Mais „für die Mehrheit der Mexikaner wichtige kulturelle, symbolische und spirituelle Werte hat, was in Kanada und den Vereinigten Staaten nicht der Fall ist. Die Risikobewertung von gentechnisch verändertem Mais in Mexiko ist zwangsläufig mit diesen Werten verbunden.“ Deshalb ist der Anbau von gv-Mais in Mexiko auch verboten - eine Entscheidung, die das oberste Gericht des Landes 2021 bestätigt hatte. [lf]