Geht es nach der Bundesregierung, soll das Bundeslandwirtschaftsministerium künftig auf Antrag einer Ländermehrheit den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) wie Mais bundesweit untersagen können. Das sieht ein Gesetzentwurf zum Gentechnikgesetz vor, der gestern vom Kabinett verabschiedet wurde. Verbände, Opposition und Teile der SPD hatten kritisiert, dass hohe bürokratische Hürden im Gesetz ein Verbot des GVO-Anbaus in Deutschland faktisch unmöglich machten. Die SPD hatte bereits angekündigt, sich im parlamentarischen Verfahren für Änderungen am Entwurf stark zu machen.
Die Kritik richtet sich zum einen dagegen, dass nach dem Entwurf für ein GVO-Verbot die Zustimmung von sechs Ministerien erforderlich ist. Außerdem muss eine Mehrheit der Bundesländer für ein Verbot sein und dafür zwingende umwelt- oder agrarpolitische Gründe nennen oder ausführen, warum erhebliche Nachteile für das Allgemeinwohl drohen, heißt es in dem Gesetzestext. Diese Voraussetzungen seien kaum zu erfüllen, kritisieren Verbände wie der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND).
Die Kritiker fürchten, dass in Deutschland ein Flickenteppich von Regelungen entsteht, weil einzelne Bundesländer selbst über GVO-Anbau auf ihre Territorium entscheiden müssen, wenn die Bundesregierung nicht aktiv wird. Deshalb hatte am Morgen bereits eine Protestaktion gegen das Gesetz vor dem Kanzleramt stattgefunden, bei der symbolisch ein Flickenteppich ausgebreitet wurde. Neben dem BUND war unter anderen der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft beteiligt.
Der Gesetzentwurf muss nun ins parlamentarische Verfahren. Voraussichtlich im Dezember wird sich nach Experteneinschätzung der Bundesrat damit befassen, Anfang 2017 dann der Bundestag. Deutschland will mit dem Gesetz eine Richtlinie der Europäischen Union umsetzen, wonach die Mitgliedsstaaten seit 2015 ihr eigenes Territorium vom Anbau EU-weit zugelassener Gentech-Pflanzen (GVO) ausnehmen können (sog. Opt out-Regelung). [vef]Webseite der Bundesregierung: Deutschland kann GVO-Anbau verbietenEntwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Stand: 5.10.2016)Gesetzentwurf erschwert Anbauverbote für Gentech-Pflanzen (7.10.2016)