Für EU-Staaten ist es seit letztem Jahr leichter, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verbieten. Deutschland hat den in Brüssel ausgehandelten „Opt Out“-Mechanismus jedoch noch nicht in nationales Recht gegossen. Ein von den Bundesländern auf den Weg gebrachter Gesetzesentwurf hängt im Bundestag fest. Nun könnte es einen Kompromiss geben – Gentechnik-Gegner drängen aber auf Nachbesserungen.
Damit der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland tatsächlich sicher ausgeschlossen werden kann, müsse die Bundesregierung das Heft in die Hand nehmen. Das ist die Hauptforderung: kein Flickenteppich von Bundesländern, die den Anbau verbieten und anderen, die ihn erlauben. „Ein gutes Gesetz muss bundesweite Gentechnik-Anbauverbote ohne Spielräume oder Hintertüren sichern“, erklärte der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, letzte Woche.
Gestern haben mehrere Agrar- und Umweltverbände außerdem an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) und seine Amtskollegen in den Bundesländern geschrieben. Sie forderten, dass Schmidt für ganz Deutschland anstreben soll, den Gentech-Anbau zu verhindern, wenn die Mehrheit der Länder das wünscht. Der Minister müsse dem dann folgen, ansonsten könne man es sich gleich sparen, die Länder vorher zu befragen – das sieht der Kompromiss vor, den eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder ausgehandelt hat.
Auch dürfe es keinen „Anbau zu Forschungszwecken“ geben, den die Bundesregierung möglich machen will – die europäische Vorgabe, die Deutschland ja letztlich umsetzen muss, sieht das auch gar nicht vor. [dh]BÖLW: Pressemitteilung zum Opt-Out Gentechnik-Anbau (07.04.16)Brief an Agrarminister Schmidt und Bundesländer zum Opt-Out Gentechnik-Anbau (11.04.16)Bundestag: Stand des Verfahrens beim Opt-OutDossier: EU-Gentechnik-Recht: Nationale Anbau- und Importverbote ("Opt-Out"-Mechanismus)Dossier: Anbaupraxis - Auswirkungen, Pflichten für Landwirte, etc.